17.01.2019 16:17 | FairPlane | Fliegen / Flugreise
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FairPlane: Flugreisen nach einem harten Brexit und unangenehme Begleiterscheinungen! - ANHANG
WiesbadenWien (ots) - Viele offene Fragen und Ungewissheit herrschen rund um
einen bevorstehenden harten Brexit. Was Passagiere erwarten könnte, fasst das
Fluggastrechteportal FairPlane kurz zusammen.
Mag. Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer: " Natürlich gibt es für das
Szenario eines harten Brexits auch Notfallpläne der EU-Kommission, aber eine
eindeutige Aussage zum Flugverkehr lässt sich aus heutiger Sicht nicht treffen.
Von Flugreisen nach dem 30.03.2019 in oder über das Vereinigte Königreich würde
ich abraten, außer es besteht absolute Notwendigkeit für diese Reise. "
Harter Brexit und die Auswirkungen auf Flugreisen
- Ausfälle und Verzögerungen bei Flügen in-nach und über UKEs kann bei
Flugreisen aus und in das Vereinigte Königreich zu erheblichen Ausfällen und
Verzögerungen kommen, aber auch inner gemeinschaftliche Flüge könnten
ausfallen. Diese Störungen würden durch fehlende Verkehrsrechte,
Betriebsgenehmigungen oder Flugsicherheitsbescheinigungen verursacht werden.
Bei der Buchung von transkontinentalen Flügen sollte man auf Strecken
ausweichen, die einen Zwischenstopp in Frankreich oder Deutschland machen,
aber nicht im Vereinigten Königreich.
- Welche Fluglinie für alle anderen Flüge ? Verbraucher sollten Fluglinien
bevorzugen, die eine EU-Betriebsgenehmigung haben. Dies gilt für alle Flüge,
ein Flug von Düsseldorf nach Abu Dhabi, durchgeführt von British Airways,
würde nach einem harten Brexit storniert werden.
- Medizinische VersorgungEU-Reisende sollten auch beachten, dass sie nach einem
harten Brexit die medizinische Versorgung im Vereinigten Königreich nicht
kostenlos in Anspruch nehmen können, was natürlich auch umgekehrt gilt. Man
sollte vor Reiseantritt die Erstattungsmöglichkeiten in Drittländern prüfen,
oder den Abschluss einer Reisekrankenversicherung in Erwägung ziehen.
- Einfuhrbestimmungen beachtenNatürlich ändern sich mit einem harten Brexit auch
die Zoll und Einfuhrbestimmungen für Reisende nach England und zurück in ein
Land der Europäischen Union.
- RoamingReisende in das Vereinigte Königreich können nicht mehr vom EU-Roaming
profitieren und sollten die anfallenden Kosten der lokalen Mobilfunkanbieter
beachten, oder sich vorab bei ihrem Telekommunikationsdienstleister schlau
machen.
- Die EU-Fluggastrechteverordnung ist nur noch eingeschränkt gültigDie EU-VO
261/2004 gilt bei einem harten Brexit ab dem Austrittsdatum nicht mehr für
Fluggäste, die von einem Flughafen im Vereinigten Königreich einen Flug zu
einem Flughafen im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates antreten, es sei denn das
ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen
Union, wofür die Betriebsgenehmigung und die mehrheitlichen
Eigentumsverhältnisse ausschlaggebend sind. Einige Fluglinien haben hier
bereits gehandelt und so ihren zukünftigen Flugbetrieb abgesichert. Die
Fluggastrechteverordnung gilt aber ab dem Austrittsdatum nicht für Flüge mit
Luftfahrtunternehmen von Drittstaaten, die aus dem Vereinigten Königreich in
die EU-fliegen.
- FairPlane Tipp: AGB der Airlines vor der Buchung genau durchlesenEinige
Airlines werden für den Sommerflugplan eine "Brexit-Klausel" für den Fall der
Stornierung oder Annullierung des Fluges seitens der Airline in ihre
allgemeinen Geschäftsbedingungen einbauen. Bei kurzfristigen Stornierungen
kann der Passagier bei einer Fluglinie aus einem Drittstaat keine zusätzliche
Entschädigung nach der EU-VO 261/2004 geltend machen.
- Führerschein und VersicherungsschutzReisende sollten sich vorab erkundigen, ob
ein internationaler Führerschein für einen Mietwagen in England notwendig ist.
Bei der Verwendung des eigenen PKW ist eine Nachfrage über den
Versicherungsschutz im Drittland beim Versicherer sinnvoll.
- Studienaufenthalte, Dienstverhältnisse im Vereinigten
Königreich Für all diese Vorhaben könnte ein Visum
notwendig sein, oder die Aufenthaltsdauer zeitlich beschränkt werden.
- Reisen mit HaustierenDer EU-Heimtierausweis ist vermutlich nicht mehr gültig
und es könnten zusätzliche veterinärmedizinische Dokumente notwendig sein.
Vorabinformationen sollten eingeholt werden.
" Die EU Kommission hat einen Notfallplan für zahlreiche Themen nach einem
harten Brexit vorbereitet, der ein Chaos im Flugverkehr und alle Themen rund ums
Reisen abfedern sollte. Dennoch ist es sinnvoll, bereits vor der Buchung
mögliche Szenarien eines harten Brexit zu kennen und in die Reiseplanung mit
einzubeziehen. ", meint Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer.
Kontakt:
Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel.: +43 1 532 01 46 - 58
Mobil.: +43 69910779592
www.fairplane.de
Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell
einen bevorstehenden harten Brexit. Was Passagiere erwarten könnte, fasst das
Fluggastrechteportal FairPlane kurz zusammen.
Mag. Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer: " Natürlich gibt es für das
Szenario eines harten Brexits auch Notfallpläne der EU-Kommission, aber eine
eindeutige Aussage zum Flugverkehr lässt sich aus heutiger Sicht nicht treffen.
Von Flugreisen nach dem 30.03.2019 in oder über das Vereinigte Königreich würde
ich abraten, außer es besteht absolute Notwendigkeit für diese Reise. "
Harter Brexit und die Auswirkungen auf Flugreisen
- Ausfälle und Verzögerungen bei Flügen in-nach und über UKEs kann bei
Flugreisen aus und in das Vereinigte Königreich zu erheblichen Ausfällen und
Verzögerungen kommen, aber auch inner gemeinschaftliche Flüge könnten
ausfallen. Diese Störungen würden durch fehlende Verkehrsrechte,
Betriebsgenehmigungen oder Flugsicherheitsbescheinigungen verursacht werden.
Bei der Buchung von transkontinentalen Flügen sollte man auf Strecken
ausweichen, die einen Zwischenstopp in Frankreich oder Deutschland machen,
aber nicht im Vereinigten Königreich.
- Welche Fluglinie für alle anderen Flüge ? Verbraucher sollten Fluglinien
bevorzugen, die eine EU-Betriebsgenehmigung haben. Dies gilt für alle Flüge,
ein Flug von Düsseldorf nach Abu Dhabi, durchgeführt von British Airways,
würde nach einem harten Brexit storniert werden.
- Medizinische VersorgungEU-Reisende sollten auch beachten, dass sie nach einem
harten Brexit die medizinische Versorgung im Vereinigten Königreich nicht
kostenlos in Anspruch nehmen können, was natürlich auch umgekehrt gilt. Man
sollte vor Reiseantritt die Erstattungsmöglichkeiten in Drittländern prüfen,
oder den Abschluss einer Reisekrankenversicherung in Erwägung ziehen.
- Einfuhrbestimmungen beachtenNatürlich ändern sich mit einem harten Brexit auch
die Zoll und Einfuhrbestimmungen für Reisende nach England und zurück in ein
Land der Europäischen Union.
- RoamingReisende in das Vereinigte Königreich können nicht mehr vom EU-Roaming
profitieren und sollten die anfallenden Kosten der lokalen Mobilfunkanbieter
beachten, oder sich vorab bei ihrem Telekommunikationsdienstleister schlau
machen.
- Die EU-Fluggastrechteverordnung ist nur noch eingeschränkt gültigDie EU-VO
261/2004 gilt bei einem harten Brexit ab dem Austrittsdatum nicht mehr für
Fluggäste, die von einem Flughafen im Vereinigten Königreich einen Flug zu
einem Flughafen im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates antreten, es sei denn das
ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen
Union, wofür die Betriebsgenehmigung und die mehrheitlichen
Eigentumsverhältnisse ausschlaggebend sind. Einige Fluglinien haben hier
bereits gehandelt und so ihren zukünftigen Flugbetrieb abgesichert. Die
Fluggastrechteverordnung gilt aber ab dem Austrittsdatum nicht für Flüge mit
Luftfahrtunternehmen von Drittstaaten, die aus dem Vereinigten Königreich in
die EU-fliegen.
- FairPlane Tipp: AGB der Airlines vor der Buchung genau durchlesenEinige
Airlines werden für den Sommerflugplan eine "Brexit-Klausel" für den Fall der
Stornierung oder Annullierung des Fluges seitens der Airline in ihre
allgemeinen Geschäftsbedingungen einbauen. Bei kurzfristigen Stornierungen
kann der Passagier bei einer Fluglinie aus einem Drittstaat keine zusätzliche
Entschädigung nach der EU-VO 261/2004 geltend machen.
- Führerschein und VersicherungsschutzReisende sollten sich vorab erkundigen, ob
ein internationaler Führerschein für einen Mietwagen in England notwendig ist.
Bei der Verwendung des eigenen PKW ist eine Nachfrage über den
Versicherungsschutz im Drittland beim Versicherer sinnvoll.
- Studienaufenthalte, Dienstverhältnisse im Vereinigten
Königreich Für all diese Vorhaben könnte ein Visum
notwendig sein, oder die Aufenthaltsdauer zeitlich beschränkt werden.
- Reisen mit HaustierenDer EU-Heimtierausweis ist vermutlich nicht mehr gültig
und es könnten zusätzliche veterinärmedizinische Dokumente notwendig sein.
Vorabinformationen sollten eingeholt werden.
" Die EU Kommission hat einen Notfallplan für zahlreiche Themen nach einem
harten Brexit vorbereitet, der ein Chaos im Flugverkehr und alle Themen rund ums
Reisen abfedern sollte. Dennoch ist es sinnvoll, bereits vor der Buchung
mögliche Szenarien eines harten Brexit zu kennen und in die Reiseplanung mit
einzubeziehen. ", meint Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer.
Kontakt:
Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel.: +43 1 532 01 46 - 58
Mobil.: +43 69910779592
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Schlagwörter
Vermischtes , Luftverkehr , Freizeit , Volkswirtschaft , Lifestyle , Transport , Tourismus , Reise , Finanzen , Fashion / Beauty , Panorama , Wirtschaft ,
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