06.03.2020 12:19 | AirHelp Limited | Fliegen / Flugreise
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Fluggastrechte: AirHelp zieht wegen Ryanair-Streik vor den BGH
Berlin (ots) -
- Ryanair weigert sich trotz EU-Rechtssprechung, seine Passagiere
für Flugausfälle aufgrund von Streiks zu entschädigen
- Nahezu alle Landgerichte in Deutschland entscheiden in der Sache
verbraucherfreundlich
- AirHelp zieht nun vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Im Dezember 2017 fielen zahlreiche Ryanair-Flüge aus, weil die deutschen Piloten
der Fluggesellschaft für bessere Arbeitsbedingungen streikten. Passagiere, die
von diesen Flugsausfällen betroffen waren, haben gemäß der EU-Fluggastrechte
Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die
irische Billig-Airline weigert sich jedoch, seine Kunden rechtmäßig zu
entschädigen. Nun zieht Europas größtes Legal Tech-Unternehmen, AirHelp, in der
Sache vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
In dem konkreten Fall geht es um einen Reisenden, dessen Flug von Bari nach
Düsseldorf am 22.12.2017 aufgrund der Pilotenstreiks gestrichen wurde. Daraufhin
forderte dieser Ryanair mit Hilfe von AirHelp dazu auf, ihn gemäß der
EU-Gesetzgebung mit 250 Euro zu entschädigen. Die Airline selbst gibt an, dass
Personalstreiks außergewöhnliche Umstände seien, die die Airline von ihrer
Entschädigungspflicht befreien würde.
"Tatsächlich urteilte der Europäische Gerichtshof aber bereits im April 2018,
dass Airlines selbst bei unangekündigten Personalstreiks dazu in der Lage sein
sollten, ihren Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Demnach sind solche Streiks
nicht als sogenannte außergewöhnliche Umstände aufzufassen, die
Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreien, Entschädigungen auszuzahlen",
kommentiert Christian Leininger, Rechtsanwalt von AirHelp.
Sämtliche deutsche Landgerichte sprechen Passagieren bei Streiks Entschädigungen
zu - außer Kleve
Nun folgte das Landgericht (LG) Kleve jedoch der Argumentation von Ryanair. Das
Gericht lässt jedoch die Möglichkeit zu, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
Diese Option wird AirHelp nutzen, um den Fall vor den Bundesgerichtshof in
Karlsruhe zu bringen.
"Die Entscheidung des LG Kleve ist überraschend, denn bislang haben nahezu
sämtliche deutsche Landgerichte, die sich mit dem Thema befasst haben,
verbraucherfreundlich entschieden und den betroffenen Passagieren
Entschädigungen zugesprochen. Es ist unverständlich, wieso die betroffenen
Fluggäste die Folgen eines Arbeitskampfes zwischen einer Airline und ihrem
Personal zu spüren bekommen sollten, ohne dafür entschädigt zu werden. In diese
Richtung urteilten unter anderem die Landgerichte Düsseldorf, Hamburg,
Frankfurt, Landshut, Bremen, Bad Kreuznach und Berlin", erklärt Christian
Leininger und führt fort:
"Gleichzeitig bietet dieses Urteil für uns die Möglichkeit, in der Sache in
Deutschland für Rechtssicherheit zu sorgen. Wir werden die Entscheidung nämlich
anfechten und vor die oberste juristische Instanz in Deutschland ziehen - den
Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine Entscheidung des BGH wird für sämtliche
deutsche Gerichte bindend sein und wir sind uns sicher, dass der BGH sich
unserer Auffassung anschließen wird. Ein BGH-Urteil könnte noch in diesem Jahr
folgen. Passagiere, die ähnliche Erfahrungen mit Ryanair oder einer anderen
Airline gemacht haben, raten wir unbedingt dazu, nicht aufzugeben. Wir von
AirHelp unterstützen Reisende dabei komplett risikofrei und ziehen - wenn nötig
- sogar vor Gericht für sie."
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis
zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung
berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige
Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am
Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend
durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Auf www.airhelp.com/de
können Passagiere kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung
haben und diesen Anspruch auch durchsetzen lassen.
Außergewöhnliche Umstände, auf die die jeweilige Airline keinen Einfluss hat,
bewirken, dass die verantwortliche Fluggesellschaft von ihrer
Kompensationspflicht befreit wird. Dazu zählen unter anderem Unwetter oder
medizinische Notfälle.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der
Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für
verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung
durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um
die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat
bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen, ist in 35 Ländern aktiv und
beschäftigt über 750 Mitarbeiter. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit
Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei
der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den
Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp
finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
+49.30.403647.607
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/122471/4539614
OTS: AirHelp Limited
Original-Content von: AirHelp Limited, übermittelt durch news aktuell
- Ryanair weigert sich trotz EU-Rechtssprechung, seine Passagiere
für Flugausfälle aufgrund von Streiks zu entschädigen
- Nahezu alle Landgerichte in Deutschland entscheiden in der Sache
verbraucherfreundlich
- AirHelp zieht nun vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Im Dezember 2017 fielen zahlreiche Ryanair-Flüge aus, weil die deutschen Piloten
der Fluggesellschaft für bessere Arbeitsbedingungen streikten. Passagiere, die
von diesen Flugsausfällen betroffen waren, haben gemäß der EU-Fluggastrechte
Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die
irische Billig-Airline weigert sich jedoch, seine Kunden rechtmäßig zu
entschädigen. Nun zieht Europas größtes Legal Tech-Unternehmen, AirHelp, in der
Sache vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
In dem konkreten Fall geht es um einen Reisenden, dessen Flug von Bari nach
Düsseldorf am 22.12.2017 aufgrund der Pilotenstreiks gestrichen wurde. Daraufhin
forderte dieser Ryanair mit Hilfe von AirHelp dazu auf, ihn gemäß der
EU-Gesetzgebung mit 250 Euro zu entschädigen. Die Airline selbst gibt an, dass
Personalstreiks außergewöhnliche Umstände seien, die die Airline von ihrer
Entschädigungspflicht befreien würde.
"Tatsächlich urteilte der Europäische Gerichtshof aber bereits im April 2018,
dass Airlines selbst bei unangekündigten Personalstreiks dazu in der Lage sein
sollten, ihren Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Demnach sind solche Streiks
nicht als sogenannte außergewöhnliche Umstände aufzufassen, die
Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreien, Entschädigungen auszuzahlen",
kommentiert Christian Leininger, Rechtsanwalt von AirHelp.
Sämtliche deutsche Landgerichte sprechen Passagieren bei Streiks Entschädigungen
zu - außer Kleve
Nun folgte das Landgericht (LG) Kleve jedoch der Argumentation von Ryanair. Das
Gericht lässt jedoch die Möglichkeit zu, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
Diese Option wird AirHelp nutzen, um den Fall vor den Bundesgerichtshof in
Karlsruhe zu bringen.
"Die Entscheidung des LG Kleve ist überraschend, denn bislang haben nahezu
sämtliche deutsche Landgerichte, die sich mit dem Thema befasst haben,
verbraucherfreundlich entschieden und den betroffenen Passagieren
Entschädigungen zugesprochen. Es ist unverständlich, wieso die betroffenen
Fluggäste die Folgen eines Arbeitskampfes zwischen einer Airline und ihrem
Personal zu spüren bekommen sollten, ohne dafür entschädigt zu werden. In diese
Richtung urteilten unter anderem die Landgerichte Düsseldorf, Hamburg,
Frankfurt, Landshut, Bremen, Bad Kreuznach und Berlin", erklärt Christian
Leininger und führt fort:
"Gleichzeitig bietet dieses Urteil für uns die Möglichkeit, in der Sache in
Deutschland für Rechtssicherheit zu sorgen. Wir werden die Entscheidung nämlich
anfechten und vor die oberste juristische Instanz in Deutschland ziehen - den
Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine Entscheidung des BGH wird für sämtliche
deutsche Gerichte bindend sein und wir sind uns sicher, dass der BGH sich
unserer Auffassung anschließen wird. Ein BGH-Urteil könnte noch in diesem Jahr
folgen. Passagiere, die ähnliche Erfahrungen mit Ryanair oder einer anderen
Airline gemacht haben, raten wir unbedingt dazu, nicht aufzugeben. Wir von
AirHelp unterstützen Reisende dabei komplett risikofrei und ziehen - wenn nötig
- sogar vor Gericht für sie."
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis
zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung
berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige
Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am
Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend
durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Auf www.airhelp.com/de
können Passagiere kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung
haben und diesen Anspruch auch durchsetzen lassen.
Außergewöhnliche Umstände, auf die die jeweilige Airline keinen Einfluss hat,
bewirken, dass die verantwortliche Fluggesellschaft von ihrer
Kompensationspflicht befreit wird. Dazu zählen unter anderem Unwetter oder
medizinische Notfälle.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der
Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für
verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung
durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um
die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat
bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen, ist in 35 Ländern aktiv und
beschäftigt über 750 Mitarbeiter. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit
Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei
der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den
Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp
finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
+49.30.403647.607
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