06.11.2019 13:06 | AirHelp Limited | Fliegen / Flugreise
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Lufthansa-Streiks: Betroffene Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung
Berlin (ots) -
- Gewerkschaft UFO ruft Lufthansa-Flugbegleiter am Donnerstag und
Freitag zu Streiks auf
- Zahlreiche Flüge könnten ausfallen oder nur verspätet starten
- Betroffene Passagiere haben Anspruch auf bis zu 600 Euro pro
Person sowie Versorgungsleistungen am Flughafen
Lufthansa-Passagiere müssen sich am Donnerstag und Freitag auf zahlreiche
Flugausfälle und -verspätungen einstellen, denn die Flugbegleiter von
Deutschlands größter Airline werden ihre Arbeit niederlegen. Betroffene
Passagiere haben Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro
Person. Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte von Europas größtem Legal
Tech-Unternehmen, AirHelp, erklärt die juristischen Hintergründe:
"In Deutschland droht Ende dieser Woche ein Flugchaos, denn die Flugbegleiter
der Lufthansa werden ihre Arbeit am Donnerstag und Freitag niederlegen.
Betroffene Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und
regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Lufthansa-Flüge
aufgrund des Streiks gestrichen werden, haben Anspruch auf eine Entschädigung in
Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge
ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen. Dies regeln die
europäischen Fluggastrechte.
Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich, dass selbst ein
unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand
darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen
auszuzahlen. Zwar weigern sich dennoch einige Airlines, ihre Passagiere bei
Streiks finanziell zu entschädigen, doch wir von AirHelp konnten bereits
europaweit Entschädigungen in ähnlichen Fällen durchsetzen und unterstützen auch
in diesem Fall Passagiere bei der Durchsetzung ihrer Rechte - zur Not auch vor
Gericht.
Als größtes Legal Tech-Unternehmen Europas wissen wir genau, wie wir mit den
Airlines umgehen müssen, um Passagieren auf der ganzen Welt zu ihrem Recht zu
verhelfen. Dabei arbeiten wir komplett risikofrei für betroffene Fluggäste, denn
wir beziehen lediglich im Erfolgsfall eine Provision. Ihren Rechtsanspruch
können Fluggäste auf unserer Website schnell und unkompliziert prüfen und
durchsetzen lassen.
Neben der finanziellen Entschädigung ihrer Passagiere muss die Lufthansa bei
Wartezeiten von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von mehr als
1.500 Kilometern am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und
ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu
versenden. Bei Bedarf muss sogar eine Unterkunft bereitgestellt und die
Beförderung dorthin ermöglicht werden. Fluggäste der Lufthansa sollten unbedingt
auf diese Rechte bestehen und sich von der Airline nicht zu Unrecht abspeisen
lassen."
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis
zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung
berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige
Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am
Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend
durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können
bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit
wird.
AirHelp kooperiert mit Verbraucherschutz Deutschland
Um möglichst vielen Passagieren in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen,
kooperiert AirHelp seit diesem Jahr mit Verbraucherschutz Deutschland. In diesem
Zusammenhang wird AirHelp aufgrund seiner Kunden- und Servicefreundlichkeit vom
Verbraucherschutz Deutschland empfohlen und wird sich künftig dafür einsetzen,
die Rechte der Verbraucher, die sich beim Verbraucherschutz Deutschland
beschweren, durchzusetzen. Fluggäste können ihren Anspruch auf eine
Entschädigung unverbindlich und kostenlos auf www.airhelp.com/de prüfen.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der
Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für
verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung
durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um
die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat
bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen, ist in 35 Ländern aktiv und
beschäftigt über 750 Mitarbeiter. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit
Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei
der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den
Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp
finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
+49.160.3624735
Original-Content von: AirHelp Limited, übermittelt durch news aktuell
- Gewerkschaft UFO ruft Lufthansa-Flugbegleiter am Donnerstag und
Freitag zu Streiks auf
- Zahlreiche Flüge könnten ausfallen oder nur verspätet starten
- Betroffene Passagiere haben Anspruch auf bis zu 600 Euro pro
Person sowie Versorgungsleistungen am Flughafen
Lufthansa-Passagiere müssen sich am Donnerstag und Freitag auf zahlreiche
Flugausfälle und -verspätungen einstellen, denn die Flugbegleiter von
Deutschlands größter Airline werden ihre Arbeit niederlegen. Betroffene
Passagiere haben Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro
Person. Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte von Europas größtem Legal
Tech-Unternehmen, AirHelp, erklärt die juristischen Hintergründe:
"In Deutschland droht Ende dieser Woche ein Flugchaos, denn die Flugbegleiter
der Lufthansa werden ihre Arbeit am Donnerstag und Freitag niederlegen.
Betroffene Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und
regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Lufthansa-Flüge
aufgrund des Streiks gestrichen werden, haben Anspruch auf eine Entschädigung in
Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge
ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen. Dies regeln die
europäischen Fluggastrechte.
Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich, dass selbst ein
unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand
darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen
auszuzahlen. Zwar weigern sich dennoch einige Airlines, ihre Passagiere bei
Streiks finanziell zu entschädigen, doch wir von AirHelp konnten bereits
europaweit Entschädigungen in ähnlichen Fällen durchsetzen und unterstützen auch
in diesem Fall Passagiere bei der Durchsetzung ihrer Rechte - zur Not auch vor
Gericht.
Als größtes Legal Tech-Unternehmen Europas wissen wir genau, wie wir mit den
Airlines umgehen müssen, um Passagieren auf der ganzen Welt zu ihrem Recht zu
verhelfen. Dabei arbeiten wir komplett risikofrei für betroffene Fluggäste, denn
wir beziehen lediglich im Erfolgsfall eine Provision. Ihren Rechtsanspruch
können Fluggäste auf unserer Website schnell und unkompliziert prüfen und
durchsetzen lassen.
Neben der finanziellen Entschädigung ihrer Passagiere muss die Lufthansa bei
Wartezeiten von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von mehr als
1.500 Kilometern am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und
ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu
versenden. Bei Bedarf muss sogar eine Unterkunft bereitgestellt und die
Beförderung dorthin ermöglicht werden. Fluggäste der Lufthansa sollten unbedingt
auf diese Rechte bestehen und sich von der Airline nicht zu Unrecht abspeisen
lassen."
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis
zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung
berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige
Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am
Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend
durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können
bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit
wird.
AirHelp kooperiert mit Verbraucherschutz Deutschland
Um möglichst vielen Passagieren in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen,
kooperiert AirHelp seit diesem Jahr mit Verbraucherschutz Deutschland. In diesem
Zusammenhang wird AirHelp aufgrund seiner Kunden- und Servicefreundlichkeit vom
Verbraucherschutz Deutschland empfohlen und wird sich künftig dafür einsetzen,
die Rechte der Verbraucher, die sich beim Verbraucherschutz Deutschland
beschweren, durchzusetzen. Fluggäste können ihren Anspruch auf eine
Entschädigung unverbindlich und kostenlos auf www.airhelp.com/de prüfen.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der
Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für
verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung
durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um
die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat
bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen, ist in 35 Ländern aktiv und
beschäftigt über 750 Mitarbeiter. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit
Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei
der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den
Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp
finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
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