14.11.2019 09:47 | AirHelp Limited | Fliegen / Flugreise
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Zahlreiche Flugausfälle: AirHelp will Lufthansa wegen Streiks verklagen
Berlin (ots) -
- 180.000 Passagiere waren von Lufthansa-Flugausfällen aufgrund von
Streiks betroffen
- Lufthansa weigert sich, Entschädigungen
auszuzahlen
- AirHelp plant, juristische Schritte gegen Lufthansa
einzuleiten
In der vergangenen Woche waren rund 180.000 Passagiere von Flugausfällen bei der
Lufthansa betroffen, nachdem die Flugbegleiter der Airline ihre Arbeit
niedergelegt haben. Diese Fluggäste haben entsprechend der EU-Fluggastrechte
Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die Airline
selbst verkündete jedoch, keine Entschädigungen bezahlen zu wollen. Europas
größtes Legal Tech-Unternehmen, AirHelp, plant deshalb, nun juristische Schritte
gegen die Airline einzuleiten.
Christian Nielsen, Chefjurist von AirHelp, erklärt die aktuelle Lage:
"Passagiere, deren Flüge aufgrund der Lufthansa-Streiks ausgefallen sind, haben
Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Im April
2018 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich, dass selbst ein
unangekündigter betriebsinterner Streik keinen außergewöhnlichen Umstand
darstellt, der die Airlines von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Diese
Entscheidung hat das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße gestärkt.
Hierzu konnten wir in der Zwischenzeit auch mehr als 20 Gerichtsurteile
erkämpfen, die weiter belegen, dass Airlines ihre Kunden für Flugprobleme
aufgrund von Streiks ihrer Angestellten entschädigen müssen. Erst vor kurzem
folgte beispielsweise das Landgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall unserer
Argumentation und verwies in seinem Urteil direkt auf die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshof. In einem anderen Fall, der vor dem Landgericht
Frankfurt am Main verhandelt wurde, erkannte auch Lufthansa an, dass Streiks
keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen.
Dennoch hat die Lufthansa nun erklärt, dass die Airline ihre Passagiere nicht
für die aktuellen Flugprobleme aufgrund der Streiks ihres Personals entschädigen
werde. Das ist unrechtens. Betroffene Passagiere sollten sich daher keinesfalls
von der Airline abspeisen lassen und können sich mit ihrem Anliegen gern an uns
wenden. Wir rufen die Lufthansa dazu auf, ihre Passagiere entsprechend der
europäischen Fluggastrechte zu entschädigen und unterstützen betroffene
Fluggäste risikofrei bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Wir von AirHelp konnten europaweit bereits Entschädigungen in ähnlichen Fällen
durchsetzen und unterstützen auch in diesem Fall Passagiere bei der Durchsetzung
ihrer Rechte. Dementsprechend sind wir bereit, auch im aktuellen Fall
juristische Schritte gegen die Lufthansa einzuleiten und planen, den Fall
notfalls auch bis vor den EuGH zu bringen."
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis
zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung
berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige
Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am
Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend
durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können
bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit
wird.
AirHelp kooperiert mit Verbraucherschutz Deutschland
Um möglichst vielen Passagieren in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen,
kooperiert AirHelp seit diesem Jahr mit Verbraucherschutz Deutschland. In diesem
Zusammenhang wird AirHelp aufgrund seiner Kunden- und Servicefreundlichkeit vom
Verbraucherschutz Deutschland empfohlen und wird sich künftig dafür einsetzen,
die Rechte der Verbraucher, die sich beim Verbraucherschutz Deutschland
beschweren, durchzusetzen. Fluggäste können ihren Anspruch auf eine
Entschädigung unverbindlich und kostenlos auf www.airhelp.com/de prüfen.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der
Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für
verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung
durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um
die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat
bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen, ist in 35 Ländern aktiv und
beschäftigt über 750 Mitarbeiter. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit
Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei
der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den
Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp
finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
+49.30.403647.607
Original-Content von: AirHelp Limited, übermittelt durch news aktuell
- 180.000 Passagiere waren von Lufthansa-Flugausfällen aufgrund von
Streiks betroffen
- Lufthansa weigert sich, Entschädigungen
auszuzahlen
- AirHelp plant, juristische Schritte gegen Lufthansa
einzuleiten
In der vergangenen Woche waren rund 180.000 Passagiere von Flugausfällen bei der
Lufthansa betroffen, nachdem die Flugbegleiter der Airline ihre Arbeit
niedergelegt haben. Diese Fluggäste haben entsprechend der EU-Fluggastrechte
Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die Airline
selbst verkündete jedoch, keine Entschädigungen bezahlen zu wollen. Europas
größtes Legal Tech-Unternehmen, AirHelp, plant deshalb, nun juristische Schritte
gegen die Airline einzuleiten.
Christian Nielsen, Chefjurist von AirHelp, erklärt die aktuelle Lage:
"Passagiere, deren Flüge aufgrund der Lufthansa-Streiks ausgefallen sind, haben
Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Im April
2018 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich, dass selbst ein
unangekündigter betriebsinterner Streik keinen außergewöhnlichen Umstand
darstellt, der die Airlines von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Diese
Entscheidung hat das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße gestärkt.
Hierzu konnten wir in der Zwischenzeit auch mehr als 20 Gerichtsurteile
erkämpfen, die weiter belegen, dass Airlines ihre Kunden für Flugprobleme
aufgrund von Streiks ihrer Angestellten entschädigen müssen. Erst vor kurzem
folgte beispielsweise das Landgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall unserer
Argumentation und verwies in seinem Urteil direkt auf die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshof. In einem anderen Fall, der vor dem Landgericht
Frankfurt am Main verhandelt wurde, erkannte auch Lufthansa an, dass Streiks
keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen.
Dennoch hat die Lufthansa nun erklärt, dass die Airline ihre Passagiere nicht
für die aktuellen Flugprobleme aufgrund der Streiks ihres Personals entschädigen
werde. Das ist unrechtens. Betroffene Passagiere sollten sich daher keinesfalls
von der Airline abspeisen lassen und können sich mit ihrem Anliegen gern an uns
wenden. Wir rufen die Lufthansa dazu auf, ihre Passagiere entsprechend der
europäischen Fluggastrechte zu entschädigen und unterstützen betroffene
Fluggäste risikofrei bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Wir von AirHelp konnten europaweit bereits Entschädigungen in ähnlichen Fällen
durchsetzen und unterstützen auch in diesem Fall Passagiere bei der Durchsetzung
ihrer Rechte. Dementsprechend sind wir bereit, auch im aktuellen Fall
juristische Schritte gegen die Lufthansa einzuleiten und planen, den Fall
notfalls auch bis vor den EuGH zu bringen."
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis
zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung
berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige
Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am
Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend
durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können
bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit
wird.
AirHelp kooperiert mit Verbraucherschutz Deutschland
Um möglichst vielen Passagieren in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen,
kooperiert AirHelp seit diesem Jahr mit Verbraucherschutz Deutschland. In diesem
Zusammenhang wird AirHelp aufgrund seiner Kunden- und Servicefreundlichkeit vom
Verbraucherschutz Deutschland empfohlen und wird sich künftig dafür einsetzen,
die Rechte der Verbraucher, die sich beim Verbraucherschutz Deutschland
beschweren, durchzusetzen. Fluggäste können ihren Anspruch auf eine
Entschädigung unverbindlich und kostenlos auf www.airhelp.com/de prüfen.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der
Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für
verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung
durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um
die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat
bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen, ist in 35 Ländern aktiv und
beschäftigt über 750 Mitarbeiter. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit
Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei
der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den
Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp
finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
Pressekontakt:
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