15.04.2019 08:00 | KÜS-Bundesgeschäftsstelle | Mietwagen / Auto / Verkehr
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KÜS: Caravan und Wohnmobil - Die Sicherheit fährt mit! (FOTO)
Foto: obs/KÜS-Bundesgeschäftsstelle
Caravan und Wohnmobil - Die Sicherheit fährt mit! Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/116601 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/KÜS-Bundesgeschäftsstelle"
Losheim am See (ots) -
Auf den Straßen kann man es beobachten - die Campingsaison hat
begonnen. Für das Wochenende am Baggersee oder aber schon für die
große Tour zu ferneren Zielen werden die Wohnmobile und
Campinganhänger aus dem Winterschlaf geweckt und fit gemacht. Der
Trend zum mobilen Feriendomizil nimmt zu. So hat das
Kraftfahrt-Bundesamt in seiner Bestandsliste vom Januar 2019
gegenüber dem Stichtag des Vorjahres eine Steigerung alleine bei den
Wohnmobilen um 9,4 Prozent registriert. Damit der kurze und der lange
Ausflug mit Wohnmobil oder Camper zu einem sicheren Vergnügen wird,
hat die KÜS einige wichtige Informationen zusammengetragen.
Wohnmobile sind in der Zulassungsverordnung klar definiert als
"Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit
besonderer Zweckbestimmung". Die Standardausrüstung umfasst
üblicherweise einen Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen
zur Unterbringung von mitgeführten Gegenständen (Reisegepäck u. a.),
Sitzgelegenheiten sowie Schlafgelegenheiten. Der Tisch darf sich
leicht entfernen lassen. Für die weitere Standardausrüstung gilt: Die
entsprechenden Gegenstände müssen im Wohnbereich fest angebracht
sein. Ist dies nicht gegeben, gibt es bei der fälligen HU keine
Plakette. Die Mangelhäufigkeit in einigen Teilbereichen birgt bei
Wohnmobilen definierbare Gefahrenquellen. Dies sind Lichtanlage,
Bremsanlage, Abgasanlage und Reifen. Wohnmobile sind häufig mit
Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen
(Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten
sich sehr unterschiedlich und sind deswegen auch nicht mischbar. Die
Bereifung muss einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich
höher sein. Ist der Reifendruck zu niedrig, kann die schlimmste Folge
ein Reifenplatzer sein. Generell können Mängel an Wohnmobilen zu
besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen, da größer und
schwerer als normale Pkws. Das wird oftmals unterschätzt.
Daher unterliegen sie auch bei der HU besonderen Regeln:
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die Erstzulassung
nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach im Abstand von 24 Monaten.
Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen nach zwei
Jahren erstmals zur HU, danach weiter im Zwei-Jahres-Takt. Ab dem
sechsten Jahr nach Erstzulassung ist eine jährliche Prüfung
vorgeschrieben. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.
Auch bei Caravans gibt es spezifische Gefahrenquellen. Zu nennen
sind hier Brems- und Lichtanlagen, Korrosion, defekte Leitungen und
die Anhängertechnik sowie Verschleiß, vor allem an Deichsel,
Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung. Und wieder gilt der
Bereifung ein besonderes Augenmerk: Im Unterschied zu Fahrzeugen wie
Pkw werden Caravans nur in wenigen Wochen des Jahres bewegt.
Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter Profiltiefe, drei
Millimeter sind die ausdrückliche Empfehlung der KÜS-Prüfingenieure.
Eine besondere Regelung gilt für Caravans, die nach der 9.
Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben.
Ihre Räder dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren
werden. Nur dann greift der Ausnahmestatus. Das Reifenalter lässt
sich an der DOT-Nummer erkennen.
Gleichermaßen bei Wohnmobil und Caravan wird die notwendige
Kücheneinrichtung im Allgemeinen mit einer Flüssiggasanlage
betrieben. Diese Anlage muss mindestens alle zwei Jahre untersucht
und die Untersuchung durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert
werden. Achtung: Ist eine klare Trennung von Wohnraum und
Fahrgastraum beim Wohnmobil durch eine Wand nicht gegeben, gibt es
ohne Prüfbescheinigung für die Gasanlage auch keine gültige
Hauptuntersuchung. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die
Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum
werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der
Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion
und Dichtigkeit geprüft.
Die Gasprüfbescheinigung ist auch versicherungsrechtlich von
Bedeutung. Bei einem Brandschaden muss der Versicherung zunächst die
Gasprüfbescheinigung vorgelegt werden. Ein Tipp für die Praxis: Diese
Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden.
Ist die Urlaubsreise mit Wohnmobil und Caravan so sorgfältig
vorbereitet, kann es losgehen. Ein weiterer Tipp: Mit einer
Checkliste stellt man sicher, dass bei der Vorbereitung nichts
vergessen wird.
Pressekontakt:
KÜS
Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de
Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell
Auf den Straßen kann man es beobachten - die Campingsaison hat
begonnen. Für das Wochenende am Baggersee oder aber schon für die
große Tour zu ferneren Zielen werden die Wohnmobile und
Campinganhänger aus dem Winterschlaf geweckt und fit gemacht. Der
Trend zum mobilen Feriendomizil nimmt zu. So hat das
Kraftfahrt-Bundesamt in seiner Bestandsliste vom Januar 2019
gegenüber dem Stichtag des Vorjahres eine Steigerung alleine bei den
Wohnmobilen um 9,4 Prozent registriert. Damit der kurze und der lange
Ausflug mit Wohnmobil oder Camper zu einem sicheren Vergnügen wird,
hat die KÜS einige wichtige Informationen zusammengetragen.
Wohnmobile sind in der Zulassungsverordnung klar definiert als
"Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit
besonderer Zweckbestimmung". Die Standardausrüstung umfasst
üblicherweise einen Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen
zur Unterbringung von mitgeführten Gegenständen (Reisegepäck u. a.),
Sitzgelegenheiten sowie Schlafgelegenheiten. Der Tisch darf sich
leicht entfernen lassen. Für die weitere Standardausrüstung gilt: Die
entsprechenden Gegenstände müssen im Wohnbereich fest angebracht
sein. Ist dies nicht gegeben, gibt es bei der fälligen HU keine
Plakette. Die Mangelhäufigkeit in einigen Teilbereichen birgt bei
Wohnmobilen definierbare Gefahrenquellen. Dies sind Lichtanlage,
Bremsanlage, Abgasanlage und Reifen. Wohnmobile sind häufig mit
Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen
(Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten
sich sehr unterschiedlich und sind deswegen auch nicht mischbar. Die
Bereifung muss einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich
höher sein. Ist der Reifendruck zu niedrig, kann die schlimmste Folge
ein Reifenplatzer sein. Generell können Mängel an Wohnmobilen zu
besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen, da größer und
schwerer als normale Pkws. Das wird oftmals unterschätzt.
Daher unterliegen sie auch bei der HU besonderen Regeln:
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die Erstzulassung
nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach im Abstand von 24 Monaten.
Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen nach zwei
Jahren erstmals zur HU, danach weiter im Zwei-Jahres-Takt. Ab dem
sechsten Jahr nach Erstzulassung ist eine jährliche Prüfung
vorgeschrieben. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.
Auch bei Caravans gibt es spezifische Gefahrenquellen. Zu nennen
sind hier Brems- und Lichtanlagen, Korrosion, defekte Leitungen und
die Anhängertechnik sowie Verschleiß, vor allem an Deichsel,
Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung. Und wieder gilt der
Bereifung ein besonderes Augenmerk: Im Unterschied zu Fahrzeugen wie
Pkw werden Caravans nur in wenigen Wochen des Jahres bewegt.
Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter Profiltiefe, drei
Millimeter sind die ausdrückliche Empfehlung der KÜS-Prüfingenieure.
Eine besondere Regelung gilt für Caravans, die nach der 9.
Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben.
Ihre Räder dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren
werden. Nur dann greift der Ausnahmestatus. Das Reifenalter lässt
sich an der DOT-Nummer erkennen.
Gleichermaßen bei Wohnmobil und Caravan wird die notwendige
Kücheneinrichtung im Allgemeinen mit einer Flüssiggasanlage
betrieben. Diese Anlage muss mindestens alle zwei Jahre untersucht
und die Untersuchung durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert
werden. Achtung: Ist eine klare Trennung von Wohnraum und
Fahrgastraum beim Wohnmobil durch eine Wand nicht gegeben, gibt es
ohne Prüfbescheinigung für die Gasanlage auch keine gültige
Hauptuntersuchung. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die
Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum
werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der
Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion
und Dichtigkeit geprüft.
Die Gasprüfbescheinigung ist auch versicherungsrechtlich von
Bedeutung. Bei einem Brandschaden muss der Versicherung zunächst die
Gasprüfbescheinigung vorgelegt werden. Ein Tipp für die Praxis: Diese
Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden.
Ist die Urlaubsreise mit Wohnmobil und Caravan so sorgfältig
vorbereitet, kann es losgehen. Ein weiterer Tipp: Mit einer
Checkliste stellt man sicher, dass bei der Vorbereitung nichts
vergessen wird.
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Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
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Schlagwörter
Caravan , Camping , Verkehrssicherheit , Wohnmobil , Tourismus , Ratgeber , Auto , Panorama , Auto / Verkehr , Tourismus / Urlaub ,
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