19.02.2018 10:15 | Deutscher Verband Flüssiggas e. V. | Ratgeber
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Gewusst wie: Flüssiggas-Flaschen richtig lagern / Verbrauchertipps des Deutschen Verbandes Flüssiggas
Foto: obs/Deutscher Verband Flüssiggas e. V./©Pixelmixel - stock.adobe.com
Sichere Lagerung: Flüssiggas-Flaschen mit Ventilschutz. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/112641 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Deutscher Verband Flüssiggas e. V./©Pixelmixel - stock.adobe.com"
Berlin (ots) -
Flüssiggas aus der Flasche ist die beliebte mobile Energie für den
Freizeitbereich und jenseits des Erdgasnetzes. Wird die Flasche
gerade nicht verwendet, sollte sie sicher verstaut werden. Worauf
Verbraucher dabei achten müssen, erklärt der Deutsche Verband
Flüssiggas e.V. (DVFG).
Viele Verbraucher kennen Flüssiggas-Flaschen aus dem
Freizeitbereich als praktische und saubere Energiequelle für den
Gasgrill. Doch auch wer jenseits des Erdgasnetzes gerne mit einem
Gasherd kochen möchte, kann von der mobilen Energie profitieren und
den Herd mit einer Flüssiggas-Flasche betreiben. Ist eine Gasflasche
gerade einmal nicht in Gebrauch oder steht ein Flaschenwechsel an,
gilt es für eine sichere Aufbewahrung einige Hinweise zu beachten. An
erster Stelle steht das sorgfältige Verschließen der Ventile in der
richtigen Reihenfolge, erklärt der DVFG: zuerst das Absperrventil am
Gerät zudrehen, danach das Ventil an der Flasche. Auf Rauchen sollte
dabei unbedingt verzichtet werden. Nach dem Verschließen der Ventile
muss zusätzlich noch der Ventilschutz aufgesetzt werden, der
Beschädigungen bei Lagerung und Transport verhindert. Beim
Ventilschutz handelt es sich in den meisten Fällen um eine rote
Schutzkappe. Gelagert werden dürfen Flüssiggas-Flaschen
ausschließlich aufrecht und stehend. Der Aufbewahrungsort sollte
außerdem belüftet sein und darf nicht unter Erdgleiche liegen, das
heißt: Keller und Schächte kommen nicht in Frage. Nicht erlaubt sind
außerdem Treppenhäuser, Flure und Durchgänge. Gute Lösungen für die
Aufbewahrung sind belüftete Gartenschuppen oder Garagen. Eltern
sollten außerdem immer darauf achten, dass ihre Kinder keinen Zugang
zu den Gasflaschen haben, rät der DVFG.
Weitere wichtige Sicherheitstipps finden Verbraucher in der
Gebrauchsanweisung für Flüssiggas-Flaschen, die auf der Website des
DVFG zum Download bereitsteht: http://ots.de/vks6Xp
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
www.dvfg.de
Original-Content von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V., übermittelt durch news aktuell
Flüssiggas aus der Flasche ist die beliebte mobile Energie für den
Freizeitbereich und jenseits des Erdgasnetzes. Wird die Flasche
gerade nicht verwendet, sollte sie sicher verstaut werden. Worauf
Verbraucher dabei achten müssen, erklärt der Deutsche Verband
Flüssiggas e.V. (DVFG).
Viele Verbraucher kennen Flüssiggas-Flaschen aus dem
Freizeitbereich als praktische und saubere Energiequelle für den
Gasgrill. Doch auch wer jenseits des Erdgasnetzes gerne mit einem
Gasherd kochen möchte, kann von der mobilen Energie profitieren und
den Herd mit einer Flüssiggas-Flasche betreiben. Ist eine Gasflasche
gerade einmal nicht in Gebrauch oder steht ein Flaschenwechsel an,
gilt es für eine sichere Aufbewahrung einige Hinweise zu beachten. An
erster Stelle steht das sorgfältige Verschließen der Ventile in der
richtigen Reihenfolge, erklärt der DVFG: zuerst das Absperrventil am
Gerät zudrehen, danach das Ventil an der Flasche. Auf Rauchen sollte
dabei unbedingt verzichtet werden. Nach dem Verschließen der Ventile
muss zusätzlich noch der Ventilschutz aufgesetzt werden, der
Beschädigungen bei Lagerung und Transport verhindert. Beim
Ventilschutz handelt es sich in den meisten Fällen um eine rote
Schutzkappe. Gelagert werden dürfen Flüssiggas-Flaschen
ausschließlich aufrecht und stehend. Der Aufbewahrungsort sollte
außerdem belüftet sein und darf nicht unter Erdgleiche liegen, das
heißt: Keller und Schächte kommen nicht in Frage. Nicht erlaubt sind
außerdem Treppenhäuser, Flure und Durchgänge. Gute Lösungen für die
Aufbewahrung sind belüftete Gartenschuppen oder Garagen. Eltern
sollten außerdem immer darauf achten, dass ihre Kinder keinen Zugang
zu den Gasflaschen haben, rät der DVFG.
Weitere wichtige Sicherheitstipps finden Verbraucher in der
Gebrauchsanweisung für Flüssiggas-Flaschen, die auf der Website des
DVFG zum Download bereitsteht: http://ots.de/vks6Xp
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
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Schlagwörter
Camping , Tourismus / Urlaub , Energie , Verbände , Bild , Freizeit , Flüssiggas , Verbraucher , Sicherheitstipp , Panorama , Gas , Flüssiggas-Flasche , Berlin ,
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