21.06.2018 09:30 | Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH | Ratgeber
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Neues Pauschalreiserecht: Wer Hotel und Auto zusammen bucht, ist jetzt besser geschützt
Berlin (ots) - Wer eine Pauschalreise bucht, kann bereits jetzt
bei Mängeln den Preis mindern und Schadensersatz einfordern. Ab dem
1. Juli 2018 gelten neue Regeln für Pauschalreisen, die mitunter noch
mehr Schutz bieten, teilweise die Reisenden aber auch schlechter
stellen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat die
neuen Regelungen unter die Lupe genommen und erklärt, was die
Änderungen für Verbraucher bedeuten.
69,6 Millionen Reisen buchten die Deutschen laut
Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) 2017 über
Reiseveranstalter und Reisebüros, davon deutlich mehr als 40 Prozent
Pauschalreisen. Bisher hatten Pauschalreisende nach ihrem Urlaub
lediglich einen Monat Zeit, um ihre Ansprüche anzumelden, falls die
Reise mangelhaft war. Jetzt hat der Gesetzgeber die kurze
Ausschlussfrist gestrichen, so dass Urlauber künftig bis zu zwei
Jahre nach Reiseende Ansprüche anmelden können. "Für Reisende ist das
ein großer Vorteil", sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei
Finanztip. "An der kurzen Ausschlussfrist sind viele Urlauber in der
Vergangenheit gescheitert." Trotzdem gilt: Vor Ort muss der Reisende
einen Mangel sofort anzeigen und den Veranstalter auffordern, Abhilfe
zu schaffen.
Was zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise
Außerdem neu: Bisher haben Veranstalter die Kosten für
Übernachtungen oft nur aus Kulanz übernommen, wenn Reisende nicht
zurückfliegen konnten, beispielsweise aufgrund einer
Naturkatastrophe. Zukünftig sind Reisveranstalter gesetzlich dazu
verpflichtet, in solchen Fällen bis zu drei Übernachtungen zu
bezahlen. Und diese Fälle können sich häufen, denn es wird
möglicherwiese mehr unverhoffte Pauschalreisen geben: "Alles, was
zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise", sagt Schön.
"Werden für Flug und Hotel ein gemeinsamer Preis ausgewiesen, haftet
die Plattform oder das Reisebüro nach dem neuen Pauschalreiserecht."
Kostenlose Stornierung nach Preiserhöhung wird schwieriger
Doch nicht alle Neuerungen stärken den Verbraucher. Erhöhen sich
beispielsweise die Treibstoffkosten für den Flug, darf der
Veranstalter die Kosten jetzt leichter an den Reisenden weitergeben.
"Früher konnten Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der
Veranstalter den Preis nach der Buchung um mehr als 5 Prozent erhöht
hat", erklärt Schön. Die Hürde ist mittlerweile höher: "Ab dem 1.
Juli können Urlauber erst dann kostenlos stornieren, wenn sich der
Preis um 8 Prozent erhöht." Ebenfalls schlechter gestellt sind
Reisende, die ein Ferienhaus oder eine Hotelübernachtung einzeln
gebucht haben. Denn dann gilt der Schutz des Pauschalreiserechts
nicht mehr. Doch Schön hat einen Tipp: "Um in den Genuss des
Pauschalreiserechts zu kommen, schließen Sie einfach eine weitere
Leistung ab!"
Auch Tagesreisende sind schlechter gestellt: "Das
Pauschalreiserecht gilt künftig bei Tagesreisen nur noch ab Kosten
von 500 Euro. Ist die Reise nicht so teuer, entfällt der Schutz",
sagt Schön.
Weitere Informationen
http://ots.de/1I0s8m
http://ots.de/D7gBbr
Über Finanztip
Finanztip ist mit durchschnittlich mehr als 3 Millionen Besuchen
im Monat Deutschlands größter gemeinnütziger Verbraucher-Ratgeber
rund um Ihr Geld. Wir wollen Menschen befähigen, ihre täglichen
Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld
zu sparen. Hierfür recherchieren und analysieren die
Finanztip-Experten ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und
bieten praktische Handlungsempfehlungen. Kern unseres kostenlosen
Angebots ist der wöchentliche Finanztip-Newsletter mit mehr als
350.000 Abonnenten. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef
Tenhagen und das Finanztip-Team alle Themen, die für Verbraucher
aktuell wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über
Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern.
Darüber hinaus können sich Verbraucher in der großen
Finanztip-Community mit den Experten und anderen Verbrauchern
austauschen.
Täglich neue Tipps auf
Facebook (https://www.facebook.com/Finanztip), Twitter
(https://twitter.com/Finanztip), Xing
(https://www.xing.com/news/pages/finanztip-496) und im Finanztip-Feed
(http://www.finanztip.de/feed.
Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/
Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell
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Jahre nach Reiseende Ansprüche anmelden können. "Für Reisende ist das
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Vergangenheit gescheitert." Trotzdem gilt: Vor Ort muss der Reisende
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Außerdem neu: Bisher haben Veranstalter die Kosten für
Übernachtungen oft nur aus Kulanz übernommen, wenn Reisende nicht
zurückfliegen konnten, beispielsweise aufgrund einer
Naturkatastrophe. Zukünftig sind Reisveranstalter gesetzlich dazu
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bezahlen. Und diese Fälle können sich häufen, denn es wird
möglicherwiese mehr unverhoffte Pauschalreisen geben: "Alles, was
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Veranstalter die Kosten jetzt leichter an den Reisenden weitergeben.
"Früher konnten Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der
Veranstalter den Preis nach der Buchung um mehr als 5 Prozent erhöht
hat", erklärt Schön. Die Hürde ist mittlerweile höher: "Ab dem 1.
Juli können Urlauber erst dann kostenlos stornieren, wenn sich der
Preis um 8 Prozent erhöht." Ebenfalls schlechter gestellt sind
Reisende, die ein Ferienhaus oder eine Hotelübernachtung einzeln
gebucht haben. Denn dann gilt der Schutz des Pauschalreiserechts
nicht mehr. Doch Schön hat einen Tipp: "Um in den Genuss des
Pauschalreiserechts zu kommen, schließen Sie einfach eine weitere
Leistung ab!"
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Schlagwörter
Tourismus / Urlaub , Tourismus , Pauschalreisen , Ratgeber , Verbraucher , Panorama , Pauschalreiserecht , Berlin ,
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