23.07.2018 11:30 | HUK-COBURG | Ratgeber
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Unfall im Ausland: Wie verhält man sich richtig? (FOTO)
Jedes Jahr ereignen sich auf Urlaubsfahrten tausende von Unfällen: Ein Europäischer Unfallbericht gehört besonders bei Auslandsfahrten in jedes Handschuhfach.
Foto: HUK-COBURG. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239 / Die Verwendung des Bildes für redaktionelle Zwecke ist honorarfrei, wenn der Abdruck mit korrekter Quellenangabe erfolgt. Quellenangabe: HUK-COBURG/Hagen Lehmann"
Coburg (ots) -
- Fast die Hälfte aller Auslandsschäden ereignen sich im Sommer
- Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen
Ländern
- Zuhause oder im Ausland reparieren?
Sommer, Sonne - Ferien: ein unschlagbarer Dreiklang. Wer rechnet
jetzt mit einem Unfall? Doch eine aktuelle Auswertung der HUK-COBURG
zeigt, Urlaubszeit ist Unfallzeit. 43 Prozent aller Auslandsschäden
des vergangenen Jahres ereigneten sich in den Sommermonaten Juli bis
September - durchschnittliche Schadenhöhe 3.500 EUR. Im
Schadenranking liegt Italien mit 17% knapp vor Österreich mit 16% und
Frankreich mit 11% aller Kraftfahrthaftpflicht-Schäden. Aber egal,
wohin die Reise geht, am gefährlichsten ist das Ein- und Ausparken.
Zweithäufigste Schadenursache sind Auffahrunfälle.
Was ist zu tun, wenn es im Ausland gekracht hat? Die HUK-COBURG
rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten
europäischen Ländern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich,
Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich,
Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne
erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist
unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In
vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit
einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die
Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für
alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für
jeden ist man immer auf der sicheren Seite. Genauso wichtig wie die
Weste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt
die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das
Dreieck immer davor aufgestellt werden.
Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die
vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu
machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn
sie - wie mancherorts üblich - nur große Sach- oder Personenschäden
aufnimmt.
Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur
wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb
gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner
Kfz-Versicherung bekommt - ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach
Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet,
hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und
Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von
der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt
es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls
einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen
identisch sind.
Wichtig: In Frankreich oder den Benelux-Staaten kommt dem
Europäischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in
Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich
an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14
festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten
füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet
ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.
Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die
Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht,
gilt in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten
Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten z.B.
nicht in allen europäischen Staaten zu. Kfz-Versicherte mit einer
Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken.
Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass
der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als
hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen
Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den
durch einen Dritten verursachten Schaden.
Reparatur im Urlaub oder zu Hause
Natürlich trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er den
Urlaub nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit,
gibt es ungeklärte Fragen oder Sprachschwierigkeiten: Ein
Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft.
Am besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt - gleich
mit deutscher Vorwahl - auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter
eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon.
Nach der Kontaktaufnahme kümmert sich der Schutzbriefanbieter um
die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort
fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt.
Auch bei Verständigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.
Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel
auch Unterstützung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann
durchaus für ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit
einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto
später ab. Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim
Anmieten eines Pkw, eine der üblichen Kreditkarten gehört ins
Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen,
sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.
Ist der Unfallwagen fahrbereit, steht der Reparatur zu Hause
nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von
Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen
entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen
Schadenbeauftragten für die Regulierung haben.
Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul
Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause auch der
Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland:
0049 40 300 330 300) weiter. Mit dem gegnerischen Autokennzeichen
lässt sich der Schadenregulierungsbeauftragte finden.
Selbstverständlich erfolgt die Schadenregulierung in der
Muttersprache des Geschädigten. Hat die gegnerische Vesicherung oder
ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man
sich auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in
Berlin wenden.
Pressekontakt:
Holger Brendel
Tel.: 09561/96-22607
Mail: Holger.Brendel@huk-coburg.de
Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell
- Fast die Hälfte aller Auslandsschäden ereignen sich im Sommer
- Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen
Ländern
- Zuhause oder im Ausland reparieren?
Sommer, Sonne - Ferien: ein unschlagbarer Dreiklang. Wer rechnet
jetzt mit einem Unfall? Doch eine aktuelle Auswertung der HUK-COBURG
zeigt, Urlaubszeit ist Unfallzeit. 43 Prozent aller Auslandsschäden
des vergangenen Jahres ereigneten sich in den Sommermonaten Juli bis
September - durchschnittliche Schadenhöhe 3.500 EUR. Im
Schadenranking liegt Italien mit 17% knapp vor Österreich mit 16% und
Frankreich mit 11% aller Kraftfahrthaftpflicht-Schäden. Aber egal,
wohin die Reise geht, am gefährlichsten ist das Ein- und Ausparken.
Zweithäufigste Schadenursache sind Auffahrunfälle.
Was ist zu tun, wenn es im Ausland gekracht hat? Die HUK-COBURG
rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten
europäischen Ländern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich,
Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich,
Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne
erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist
unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In
vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit
einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die
Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für
alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für
jeden ist man immer auf der sicheren Seite. Genauso wichtig wie die
Weste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt
die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das
Dreieck immer davor aufgestellt werden.
Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die
vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu
machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn
sie - wie mancherorts üblich - nur große Sach- oder Personenschäden
aufnimmt.
Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur
wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb
gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner
Kfz-Versicherung bekommt - ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach
Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet,
hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und
Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von
der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt
es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls
einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen
identisch sind.
Wichtig: In Frankreich oder den Benelux-Staaten kommt dem
Europäischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in
Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich
an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14
festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten
füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet
ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.
Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die
Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht,
gilt in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten
Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten z.B.
nicht in allen europäischen Staaten zu. Kfz-Versicherte mit einer
Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken.
Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass
der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als
hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen
Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den
durch einen Dritten verursachten Schaden.
Reparatur im Urlaub oder zu Hause
Natürlich trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er den
Urlaub nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit,
gibt es ungeklärte Fragen oder Sprachschwierigkeiten: Ein
Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft.
Am besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt - gleich
mit deutscher Vorwahl - auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter
eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon.
Nach der Kontaktaufnahme kümmert sich der Schutzbriefanbieter um
die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort
fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt.
Auch bei Verständigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.
Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel
auch Unterstützung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann
durchaus für ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit
einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto
später ab. Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim
Anmieten eines Pkw, eine der üblichen Kreditkarten gehört ins
Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen,
sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.
Ist der Unfallwagen fahrbereit, steht der Reparatur zu Hause
nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von
Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen
entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen
Schadenbeauftragten für die Regulierung haben.
Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul
Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause auch der
Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland:
0049 40 300 330 300) weiter. Mit dem gegnerischen Autokennzeichen
lässt sich der Schadenregulierungsbeauftragte finden.
Selbstverständlich erfolgt die Schadenregulierung in der
Muttersprache des Geschädigten. Hat die gegnerische Vesicherung oder
ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man
sich auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in
Berlin wenden.
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Holger Brendel
Tel.: 09561/96-22607
Mail: Holger.Brendel@huk-coburg.de
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Schlagwörter
Unfall , Versicherung , Auto / Verkehr , Ratgeber , Ausland , Tourismus / Urlaub , Auto , Tourismus , Bild , Coburg ,
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