21.06.2018 09:57 | Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. | Ratgeber
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Wer klimaneutral reist, lässt den Fiskus zahlen
München. (ots) - Fährt der Steuerzahler in den Urlaub, freut sich
das Finanzamt. Urlaub ist eine beliebte Einnahmequelle für den
Fiskus. Das fängt beim Urlaubsgeld an, auf das Lohnsteuer einbehalten
wird. Auch beim Flug, Betanken des Autos und der Unterkunft verdient
der Fiskus mit. Nicht zu vergessen die Kurtaxe, die oftmals erhoben
wird. Zeit, den Spieß umzudrehen! Wer sich dafür entscheidet,
klimaneutral zu reisen und als Kompensation für den CO2-Ausstoß eine
Ausgleichszahlung für jeden zurückgelegten Kilometer tätigt, kann
diese von der Steuer absetzen!
Viele Reiseveranstalter, Reisebüros und Buchungsportale im
Internet bieten für Flugreisen, Busreisen und Kreuzfahrten an, mit
einer CO2-Ausgleichsabgabe das schlechte Gewissen zu beruhigen, denn
Urlaubsreisen quer durch die Welt belasten die Umwelt enorm. Durch
die Verbrennung fossiler Energieträger werden der Treibhauseffekt und
damit der Klimawandel mit allen einhergehenden Katastrophen
verstärkt. Die CO2-Abgabe für die eigene Urlaubsreise wird an eine
Klimaschutzorganisation abgeführt und fließt in internationale
Klimaschutzprojekte.
Die Klimaschutzorganisationen, die die CO2-Ausgleichsabgabe
erhalten, sind in der Regel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen,
wie atmosfair oder myclimate. Somit kann die Ausgleichszahlung wie
eine Spende behandelt werden und Spenden sind bekanntlich als
Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. "Sie müssen nur die
Jahrespauschale von 36 Euro übersteigen", erklärt Gudrun Steinbach,
Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Dieser Betrag wird bei einem
einmaligen innereuropäischen Flug nicht erreicht, bei
Langstreckenflügen jedoch schon und bei Kreuzfahrten locker. Aber
auch Kurzstreckenflüge können gesammelt am Jahresende eingereicht
werden.
Ein Beleg im Fall von Spenden ist der Einkommensteuererklärung
nicht mehr anzufügen, aber sicherheitshalber sollten die
Ausgleichszertifikate als Zuwendungsbestätigungen aufgehoben werden,
falls das Finanzamt einen Nachweis einfordert. Somit bringt
CO2-neutrales Reisen fast jedem einen Vorteil. Es wird etwas für die
Umwelt getan und dem Urlauber entstehen dadurch nicht einmal Kosten,
da diese in voller Höhe vom Fiskus getragen werden! Im Jahr 2017
haben sich immerhin schon zehn Prozent aller Reisenden daran
beteiligt.
https://www.lohi.de/steuertipps.html
Kontakt für Rückfragen:
Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de
Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell
das Finanzamt. Urlaub ist eine beliebte Einnahmequelle für den
Fiskus. Das fängt beim Urlaubsgeld an, auf das Lohnsteuer einbehalten
wird. Auch beim Flug, Betanken des Autos und der Unterkunft verdient
der Fiskus mit. Nicht zu vergessen die Kurtaxe, die oftmals erhoben
wird. Zeit, den Spieß umzudrehen! Wer sich dafür entscheidet,
klimaneutral zu reisen und als Kompensation für den CO2-Ausstoß eine
Ausgleichszahlung für jeden zurückgelegten Kilometer tätigt, kann
diese von der Steuer absetzen!
Viele Reiseveranstalter, Reisebüros und Buchungsportale im
Internet bieten für Flugreisen, Busreisen und Kreuzfahrten an, mit
einer CO2-Ausgleichsabgabe das schlechte Gewissen zu beruhigen, denn
Urlaubsreisen quer durch die Welt belasten die Umwelt enorm. Durch
die Verbrennung fossiler Energieträger werden der Treibhauseffekt und
damit der Klimawandel mit allen einhergehenden Katastrophen
verstärkt. Die CO2-Abgabe für die eigene Urlaubsreise wird an eine
Klimaschutzorganisation abgeführt und fließt in internationale
Klimaschutzprojekte.
Die Klimaschutzorganisationen, die die CO2-Ausgleichsabgabe
erhalten, sind in der Regel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen,
wie atmosfair oder myclimate. Somit kann die Ausgleichszahlung wie
eine Spende behandelt werden und Spenden sind bekanntlich als
Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. "Sie müssen nur die
Jahrespauschale von 36 Euro übersteigen", erklärt Gudrun Steinbach,
Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Dieser Betrag wird bei einem
einmaligen innereuropäischen Flug nicht erreicht, bei
Langstreckenflügen jedoch schon und bei Kreuzfahrten locker. Aber
auch Kurzstreckenflüge können gesammelt am Jahresende eingereicht
werden.
Ein Beleg im Fall von Spenden ist der Einkommensteuererklärung
nicht mehr anzufügen, aber sicherheitshalber sollten die
Ausgleichszertifikate als Zuwendungsbestätigungen aufgehoben werden,
falls das Finanzamt einen Nachweis einfordert. Somit bringt
CO2-neutrales Reisen fast jedem einen Vorteil. Es wird etwas für die
Umwelt getan und dem Urlauber entstehen dadurch nicht einmal Kosten,
da diese in voller Höhe vom Fiskus getragen werden! Im Jahr 2017
haben sich immerhin schon zehn Prozent aller Reisenden daran
beteiligt.
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Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
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Schlagwörter
Klimaschutz , Finanzen , Umwelt , CO2-Ausgleichsabgabe , Tourismus / Urlaub , Steuern , Verbraucher , Tourismus , Urlaub , München. ,
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