10.07.2019 11:45 | R+V Infocenter | Ratgeber
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Ziel erreicht, Gepäck weg: Vorsicht bei Busreisen
Wiesbaden (ots) - Offene stehende Gepäckklappen an Haltestellen
und unübersichtliches Gedränge: Kofferdiebe haben bei den stark
frequentierten Fernbussen oft leichtes Spiel. Das Infocenter der R+V
Versicherung rät Reisenden deshalb, den Gepäckraum im Auge zu
behalten - besonders wenn neue Fahrgäste ein- oder aussteigen.
Vorsicht bei Zwischenhalten
Reisen mit dem Fernbus ist häufig deutlich günstiger als mit Bahn,
Flugzeug oder Auto. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen dieses
Angebot nutzen. Doch damit steigt die Gefahr von Gepäckdiebstählen.
"Auch professionelle Diebesbanden haben Busreisen als Betätigungsfeld
entdeckt. Denn oft ist es für sie sehr leicht, an die Gepäckstücke zu
kommen - einfach, weil die Betroffenen nicht im unmittelbarer Nähe
des Gepäckraums sitzen", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden
bei der R+V Versicherung. "Und gerade inmitten des großen Trubels bei
Zwischenstopps fällt es nicht weiter auf, wenn jemand einen Koffer
wegträgt."
Reisende sollten sich daher möglichst auf die Seite setzen, auf
der ihr Gepäck verstaut ist. Bei Zwischenstopps können sie dann aus
dem Fenster sehen, ob Fremde ihren Koffer ausladen. "Hier hilft
natürlich, wenn der Koffer eine auffällige Farbe oder besondere
Kofferbänder hat", sagt R+V-Expertin Günter. "Das schützt zugleich
auch vor Verwechslungen."
Busunternehmen hat Obhutspflicht
Wenn der Koffer tatsächlich gestohlen wird, ist unter Umständen
das Busunternehmen in der Pflicht. "Es transportiert ja nicht nur die
Reisenden, sondern auch deren Gepäck. Deshalb hat es eine
Obhutspflicht. Dies gilt jedoch nur, wenn das Unternehmen oder ein
Mitarbeiter eine Mitschuld am Verschwinden trägt", erklärt Nicole
Günter. Zudem muss der Geschädigte beweisen, dass der Koffer
tatsächlich weg ist und was darin war: "Ein Foto des Inhalts hilft in
einem solchen Fall sicherlich weiter."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wichtige Dokumente und Gegenstände wie Ausweis, Geldbörse und
Handy sollten Reisende direkt bei sich tragen - sie gehören
nicht in den Koffer.
- Eine Reisegepäckversicherung deckt den Diebstahl und Verlust von
Koffern und Taschen ab. Zudem bieten einige
Hausratversicherungen Zusatzdeckungen für diesen Fall an.
Wichtig: Bei der Erstattung von Wertsachen gibt es
Einschränkungen.
- Verunglückt der Bus während einer Fernreise von über 250
Kilometer, muss das Busunternehmen den Reisenden entschädigen,
wenn Gepäck verloren geht oder beschädigt wird.
- Zulässige Menge und Größe des Gepäckstücks im Vorfeld prüfen: Je
nach Anbieter gibt es unterschiedliche Regelungen für die
Gepäckmitnahme. Werden die Vorgaben überschritten, können
Zusatzkosten entstehen oder das Gepäck wird nicht mitgenommen.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
und unübersichtliches Gedränge: Kofferdiebe haben bei den stark
frequentierten Fernbussen oft leichtes Spiel. Das Infocenter der R+V
Versicherung rät Reisenden deshalb, den Gepäckraum im Auge zu
behalten - besonders wenn neue Fahrgäste ein- oder aussteigen.
Vorsicht bei Zwischenhalten
Reisen mit dem Fernbus ist häufig deutlich günstiger als mit Bahn,
Flugzeug oder Auto. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen dieses
Angebot nutzen. Doch damit steigt die Gefahr von Gepäckdiebstählen.
"Auch professionelle Diebesbanden haben Busreisen als Betätigungsfeld
entdeckt. Denn oft ist es für sie sehr leicht, an die Gepäckstücke zu
kommen - einfach, weil die Betroffenen nicht im unmittelbarer Nähe
des Gepäckraums sitzen", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden
bei der R+V Versicherung. "Und gerade inmitten des großen Trubels bei
Zwischenstopps fällt es nicht weiter auf, wenn jemand einen Koffer
wegträgt."
Reisende sollten sich daher möglichst auf die Seite setzen, auf
der ihr Gepäck verstaut ist. Bei Zwischenstopps können sie dann aus
dem Fenster sehen, ob Fremde ihren Koffer ausladen. "Hier hilft
natürlich, wenn der Koffer eine auffällige Farbe oder besondere
Kofferbänder hat", sagt R+V-Expertin Günter. "Das schützt zugleich
auch vor Verwechslungen."
Busunternehmen hat Obhutspflicht
Wenn der Koffer tatsächlich gestohlen wird, ist unter Umständen
das Busunternehmen in der Pflicht. "Es transportiert ja nicht nur die
Reisenden, sondern auch deren Gepäck. Deshalb hat es eine
Obhutspflicht. Dies gilt jedoch nur, wenn das Unternehmen oder ein
Mitarbeiter eine Mitschuld am Verschwinden trägt", erklärt Nicole
Günter. Zudem muss der Geschädigte beweisen, dass der Koffer
tatsächlich weg ist und was darin war: "Ein Foto des Inhalts hilft in
einem solchen Fall sicherlich weiter."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wichtige Dokumente und Gegenstände wie Ausweis, Geldbörse und
Handy sollten Reisende direkt bei sich tragen - sie gehören
nicht in den Koffer.
- Eine Reisegepäckversicherung deckt den Diebstahl und Verlust von
Koffern und Taschen ab. Zudem bieten einige
Hausratversicherungen Zusatzdeckungen für diesen Fall an.
Wichtig: Bei der Erstattung von Wertsachen gibt es
Einschränkungen.
- Verunglückt der Bus während einer Fernreise von über 250
Kilometer, muss das Busunternehmen den Reisenden entschädigen,
wenn Gepäck verloren geht oder beschädigt wird.
- Zulässige Menge und Größe des Gepäckstücks im Vorfeld prüfen: Je
nach Anbieter gibt es unterschiedliche Regelungen für die
Gepäckmitnahme. Werden die Vorgaben überschritten, können
Zusatzkosten entstehen oder das Gepäck wird nicht mitgenommen.
Pressekontakt:
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06172/9022-131
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Schlagwörter
Gepäck , Busreisen , Diebstahl , Freizeit , Versicherung , Tourismus , Ratgeber , Tourismus / Urlaub ,
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