05.06.2018 16:22 | FairPlane | Reise-, Urlaub- & Tourismus-Nachrichten
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FairPlane zu den Flugausfällen in Hamburg: Wir klagen das für unsere Kunden ein!
FairPlane, das Fluggastrechteportal, hat für seine Kunden
schon viele strittige Fälle bis zum EuGH gebracht und so
zahlreichen Flugpassagieren zu Ihrem Recht verholfen.
Wien (ots) - Letzten Sonntag ging am Flughafen Hamburg nichts
mehr. Ein Blackout hat die Stromversorgung lahmgelegt, rund 30.000
Flugpassagiere waren betroffen.
Da ging nichts mehr-der Flughafen war komplett "out of order"
Vielerorts ist nun zu lesen, dass dieser Stromausfall einen
außergewöhnlichen Umstand darstellt und daher die Fluglinien keine
Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte Verordnung 261/2004 an
die gestrandeten Passagiere leisten müssen. FairPlane
Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid sieht die Lage
folgendermaßen: "Ich meine, dass man hier differenzieren muss. Dazu
muss man die Ursache des Stromausfalls kennen. Liegt diese im
Verantwortungsbereich des Flughafens, wird man nicht von einem
außergewöhnlichen Umstand ausgehen können. Nur wenn ein Dritter die
Ursache gesetzt hat, und es so zu einem Stromausfall gekommen ist,
wird man einen außergewöhnlichen Umstand bejahen können. In diesem
Fall, und soweit der Flughafenbetreiber Erfüllungsgehilfe des
Luftfahrtunternehmens ist, muss sich dieses einen möglichen Fehler
des Flughafenbetreibers zurechnen lassen."
Zwtl.: Erneuter Erfolg von FairPlane beim EuGH
FairPlane hat erst letzte Woche erfolgreich eine Stärkung der
Fluggastrechte beim EuGH erreicht, der feststellte, dass der Flug
einer FairPlane Kundin von Berlin nach Agadir mit Zwischenlandung und
Umsteigen in Casablanca als Gesamtflug anzusehen ist: "Ein
Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges besteht auch
bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit
Zwischenlandung außerhalb der EU". Rechtssache C-537/17.
"Es ist eine der Aufgaben von FairPlane in strittigen Fällen als
Prozessfinanzierer aufzutreten und damit vielen geschädigten
Passagieren die Möglichkeit zu einer Entschädigungszahlung zu kommen,
zu eröffnen. Diesen Weg wollen wir nun auch für die geschädigten
Passagiere von Hamburg beschreiten, " so Prof. Dr. Schmid.
Rückfragehinweis:
Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
FP Passenger Service GmbH
Fleischmarkt 3-5/Top 14 | A-1010 Wien
T: +43 1 532 01 46 - 58| F: +43 1 532 01 46 58| Mobil: +43(0) 676 5538820
E:hawlicek@fairplane.de | | W: www.fairplane.de |
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/30762/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell
schon viele strittige Fälle bis zum EuGH gebracht und so
zahlreichen Flugpassagieren zu Ihrem Recht verholfen.
Wien (ots) - Letzten Sonntag ging am Flughafen Hamburg nichts
mehr. Ein Blackout hat die Stromversorgung lahmgelegt, rund 30.000
Flugpassagiere waren betroffen.
Da ging nichts mehr-der Flughafen war komplett "out of order"
Vielerorts ist nun zu lesen, dass dieser Stromausfall einen
außergewöhnlichen Umstand darstellt und daher die Fluglinien keine
Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte Verordnung 261/2004 an
die gestrandeten Passagiere leisten müssen. FairPlane
Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid sieht die Lage
folgendermaßen: "Ich meine, dass man hier differenzieren muss. Dazu
muss man die Ursache des Stromausfalls kennen. Liegt diese im
Verantwortungsbereich des Flughafens, wird man nicht von einem
außergewöhnlichen Umstand ausgehen können. Nur wenn ein Dritter die
Ursache gesetzt hat, und es so zu einem Stromausfall gekommen ist,
wird man einen außergewöhnlichen Umstand bejahen können. In diesem
Fall, und soweit der Flughafenbetreiber Erfüllungsgehilfe des
Luftfahrtunternehmens ist, muss sich dieses einen möglichen Fehler
des Flughafenbetreibers zurechnen lassen."
Zwtl.: Erneuter Erfolg von FairPlane beim EuGH
FairPlane hat erst letzte Woche erfolgreich eine Stärkung der
Fluggastrechte beim EuGH erreicht, der feststellte, dass der Flug
einer FairPlane Kundin von Berlin nach Agadir mit Zwischenlandung und
Umsteigen in Casablanca als Gesamtflug anzusehen ist: "Ein
Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges besteht auch
bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit
Zwischenlandung außerhalb der EU". Rechtssache C-537/17.
"Es ist eine der Aufgaben von FairPlane in strittigen Fällen als
Prozessfinanzierer aufzutreten und damit vielen geschädigten
Passagieren die Möglichkeit zu einer Entschädigungszahlung zu kommen,
zu eröffnen. Diesen Weg wollen wir nun auch für die geschädigten
Passagiere von Hamburg beschreiten, " so Prof. Dr. Schmid.
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Fleischmarkt 3-5/Top 14 | A-1010 Wien
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